Metz moover „Business“ - Weniger Kosten. Mehr Zeit. Voller Service.
Der Metz moover „Business“ erfüllt die Vorschriften der Unfallverhütungsverordnung
und darf ohne Einschränkungen auf dem Werksgelände gefahren werden.
Er ist somit eine effektive Ergänzung für Ihren Werksverkehr. Mit ihm sparen Sie Zeit und Geld
bei den Wegstrecken Ihrer Mitarbeiter und Umweltressourcen dank des Elektroantriebs.
Mit der Anschaffung einer Metz moover-Flotte sind Sie direkt am Puls der Zeit und machen Ihren
Werksverkehr effektiv und zukunftssicher.
Dass Sie sich zu 100% auf den Metz moover verlassen können, ist das Ergebnis unseres kompro-
misslosen Qualitätsstrebens, das Metz seit 80 Jahren auszeichnet. Metz macht Ihre Mitarbeiter mobil.
Erster zugelassener „Made in Germany“ E-Scooter für Straßen und Radwege
Der E-Scooter „moover“ von Metz mecatech darf aufgrund einer Sondergenehmigung des
Kraftfahrt-Bundesamtes als erstes in Deutschland hergestelltes Elektro-Kleinstfahrzeug auf Straßen
und, ähnlich wie bei einem Fahrrad, auch auf Radwegen gefahren werden. Somit ist der Metz moover
legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs. Der solide verbaute Elektro-Tretroller erfüllt alle
alle Anforderungen, die an Qualitäts-E‐Bikes gestellt werden, sowie die StVZO §20. Es besteht keine Helmpflicht.
Hochwertiger Metz-Scooter endlich in Deutschland erlaubt
Der Metz moover hebt sich in Rechtssicherheit und Qualität deutlich von Billig-E-Scootern ab.
Dies wurde Metz durch zwei Instanzen bestätigt: Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilte dem Metz moover
bereits vor der noch ausstehenden eKFV (Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung) eine Sondergenehmigung
mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), durch die das Fahrzeug auf deutschen Straßen und ausge-
wiesenen Radwegen fahren darf. Ein akkreditiertes Prüfinstitut testete den Metz moover außerdem
in Anlehnung an die Pedelec-Norm DIN EN 15194 und befand ihn als ein ebenso sicheres und hoch-
wertiges Fortbewegungsmittel wie ein Elektrofahrrad.